Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Dive-Squad Austria e.U.

Teilnahmebedingungen für Tauchkurse:

Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre (bei Schnorchelkursen und Bubblemaker-Kursen 8 Jahre) Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein und den Kursteilnehmer 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben.

Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungsrauchgängen/Tauchaktivitäten erklärt, dass von Seiten eins Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens vor der Freiwasserausbildung ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor. Eine Tauchsportversicherung (aqua med) wird ausdrücklich empfohlen.

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegebenen Daten von Dive-Squad Austria elektronisch verarbeitet werden.

Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter Anteile.

Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule Dive-Squad oder deren Assistenten zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erschein ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.

Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang  haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot usw) wieder von ihrem Tauchpartner zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.

Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht, bei Tauchkursen, Tauchausflügen und Tauchreisen vor Kursbeginn zu begleichen.

Die Kursgebühr von Dive-Squad Austria enthält die Brevetierungskosten sowie Theorie- und Praxisunterricht. Nicht im Kurspreis enthalten sind: Ausrüstung (sofern nicht gesondert angeführt), ABC-Ausrüstung, Schulungsunterlagen, Logbuch, Eintrittsgebühr für Bäder und Seen, Reise- und Quartierkosten sowie Fremdleistungen (Basisbenützung, Kosten für Bootsausfahren usw). Detaillierte Aufstellung sind den jeweiligen Kursinformationen zu entnehmen.

Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule Dive-Squad Austria sowie deren Assistenten übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule Dive-Squad Austria oder deren Assistenten nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

Die Tauschule Dive Squad Austria übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kruses für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmerin die Kosten für die vollständige Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dieser Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für Ausfahrten und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden der Tauchschule Dive-Squad Austria oder deren Assistenten vorliegt, gilt die Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränken sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

Für Assistenten der Tauchschule Dive-Squad Austria gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich für Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstungen voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die kosten für die von ihm verursachte Schäden zu tragen.

Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderen Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwider handelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche ist oberstes Gebot.

Während des Schulungsbetriebes ist der Konsum von Alkohol mindestens sechs Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbildner/in mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden. Bei Verdacht auf Tauchunfähigkeit wird Dive-Squad Austria und deren Assistenten die Ausbildung zur Sicherheit Aller verweigern.

Durch die Anmeldung zu einem von der Tauchschule Dive-Squad Austria veranstaltetem Tauchkurs oder Ausflug werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten der Tauchschule Dive-Squad Austria anerkannt und zur Kenntnis genommen.

Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können entgeltpflichtige perfektionsstunden gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen.

Begonnene Kurse müssen binnen sechs Monate (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, andernfalls muss der Kurs zur Gänze wiederholt werden.


Zahlungs- und Stornobedingungen

Der/die Teilnehmer/in leistet bei der Anmeldung zu einem Tauchkurs eine Anzahlung von 20% des Betrags und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag spätestens bis zum Tag des Kursbeginnes zu bezahlen.

Bei der Anmeldung zu einer Tauchreise oder –ausfahrt leistet der/die Teilnehmerin eine Anzahlung. Details zu den Zahlungsmodalitäten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.

Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Tauchkurs bis ein Monat vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht mehr rückerstatte, kann aber bei Teilnahme an einem gleichwertigen Kurs innerhalb von sechs Monaten angerechnet werden. Bei Schnuppertauchen muss 2 Tage vor dem Termin abgesagt werden, ansonsten wird der Betrag nicht rückerstattet.

Der Erwerb eines Gutscheines ist ausdrücklich mit Unterschrift des Inhabers gültig. Eine Rücknahme des Gutscheines (Bargeldrückerstattung) ist nicht möglich.

Eine Auftragserteilung gilt als stillschweigende Anerkennung der AGB. Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart. Gerichtsstand ist Wiener Neustadt. Änderung der ABG bedürfen der Schriftform.